Stiftung Mühle Gutknecht
Richtlinien
Die Stiftung fördert die Aus- und Weiterbildung begabter ehemaliger Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule Kerzers (OS Kerzers). Sie richtet Beiträge aus für Aus- und Weiterbildungen in allen Bereichen, zum Beispiel in akademischer, sozialer, sportlicher, gewerblicher, künstlerischer oder technischer Richtung.
Richtlinien für die Verleihung von Beiträgen gemäss Stiftungsreglement
Wer kann ein Beitragsgesuch einreichen?
- Grundsätzlich müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens die letzten drei Schuljahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der OS Kerzers besucht haben. Eine Ausnahme kann in Fällen gemacht werden, in welchen die OS Kerzers die der Begabung angepasste Ausbildung nicht anbietet (z.B. Übertritt in der 8. Klasse ins Gymnasium).
Wie muss ein Gesuch gestellt werden?
- Das Beitragsgesuch ist auf dem offiziellen Formular der Stiftung einzureichen. Dem Gesuch sind Schulzeugnisse, Schulberichte und andere Leistungs- /Begabungsnachweise beizulegen.
- Das Berufs- oder Ausbildungsziel ist genau anzugeben.
- Der Ausbildungsplan, die voraussichtliche Ausbildungsdauer sowie der Ausbildungsort und die Institution sind aufzuführen.
Unter welchen Bedingungen werden Beiträge verliehen?
- - Beiträge werden in der Regel für ein Jahr ausgerichtet, der Stiftungsrat entscheidet
von Fall zu Fall über mögliche Verlängerungen. - Der Stiftungsrat erwartet einen Bericht über den Verlauf der Ausbildung.
- Die ausgerichteten Beiträge sind nicht zurückzuzahlen.
- Ablehnende Entscheide des Stiftungsrates werden nicht begründet.
Gesuche sind per 31. Juli oder 31. Dezember einzureichen. Anmeldeformulare können unter oben erwähnter Adresse, auf der Gemeindeverwaltung Kerzers (Tel 031/750 53 53) bezogen werden.